AGB

AGB

1. Gegenstand

Art und Umfang des Dienstleistungsauftrages sind separat festgehalten. Leistungsumfang und Anforderungen werden in der Offerte und im Dienstleistungsvertrag abschliessend umschrieben und gelten als vertragliche, vorausgesetzte Eigenschaften, jedoch nicht als Zusicherung.

2. Inkrafttreten und Dauer der Verträge
Die Verträge treten mit rechtsgültiger Gegenzeichnung der BSC AG in Kraft und werden auf unbestimmte Zeit oder bis zum Ende der im Vertrag festgelegten Dauer abgeschlossen. Verträge, die auf eine Dauer von mehr als 2 Monaten abgeschlossen wurden oder während mehr als 2 Monaten gedauert haben, können, sofern dies nicht schriftlich in anderer Form vereinbart wurde, von beiden Parteien nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Kalendertagen schriftlich gekündigt werden.

3. Termine
Die zur Erfüllung des Auftraggebers vereinbarten Termine stehen unter dem Vorbehalt von höherer Gewalt, Mobilmachung, Streik, Aufruhr, Krankheit, Unfall und anderer hindernde Umstände, welche die BSC AG nicht zu vertreten hat, insbesondere, dass die BSC AG die vom Kunden oder Dritten für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen, Informationen und Entscheide rechtzeitig erhält und der Kunde seine Instruktionen, Weisungen und den Auftragsumfang nicht ändert.

4. Pflichten des Kunden
Der Kunde wird die für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Informationen und Daten rechtzeitig zur Verfügung stellen und termingerecht entscheiden. Für auftretende Fragen während des Auftrages stehen der BSC AG entsprechende qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung.

5. Abwerbung
Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, die an der Ausführung von Arbeiten direkt Beteiligten weder für sich selbst noch für Dritte abzuwerben. Die Anstellung oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Mitarbeitern des anderen Vertragspartners während der Gültigkeitsdauer von Rahmenvertrag bzw. Einzelauftrag und innerhalb von einem Jahr nach Beendigung der relevanten Verträge darf nur in gegenseitigem schriftlichen Einverständnis erfolgen. Im Falle der Zuwiederhandlung gegen die vorstehende Bestimmung verpflichtet sich die vertragsbrüchige Partei zur sofortigen Bezahlung einer Entschädigung eines vollen Jahresgehaltes jedoch mindestens CHF 80'000.00.

2. Haftung
BSC AG haftet nur für direkte Schäden, welche dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Erfüllung aus irgendwelchen Gründen entstanden sind, bis zur Höhe der totalen Auftragssumme, wenn diese Schäden durch die BSC AG, deren Mitarbeiter oder beigezogenen Drittfirmen nachweisbar grobfahrlässig oder gar absichtlich verursacht worden sind. Jede weitere Haftung, insbesondere für indirekte oder Folgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Finanzielles
Die Preise und Zahlungsbedingungen gehen aus der aktuellen Preisliste hervor sofern nicht anderweitig im Vertrag aufgeführt. Nicht in der dem Auftrag/Vertrag enthaltene Dienstleistungen, welche vom Kunden zusätzlich verlangt werden, werden separat in Rechnung gestellt. BSC AG ist berechtigt, für die im Zusammenhang mit einem Kostenvoranschlag erwachsenen Aufwendungen zu den regulären Stundenansätzen Rechnung zu stellen, falls dieser Auftrag nicht ausgeführt werden kann. Bei Zahlungsverzug ist ein Verzugszins zu 7 % p.a. geschuldet. Zudem kann die Auftragnehmerin ihre Leistungen verweigern bis zur vollständigen Bezahlung aller ausstehenden fälligen Rechnungen.
Einsprache für die ausgeführten Arbeiten und deren Kosten sind der Auftragnehmerin innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich zu melden. Nach dieser Frist wird die Rechnung als genehmigt angesehen und der Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig.

4. Personelles
Die BSC AG beabsichtigt, ihre Schlüsselpersonen während der Auftragsausführung nicht auszuwechseln. Sie kann jedoch in begründeten Fällen einzelne Mitarbeiter in freiem Entscheid durch andere ersetzen. Die BSC AG ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung des Auftrages beizuziehen.

5. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil des mit dem Kunden abgeschlossenen Auftrages/Vertrages.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Ennetbaden; es gilt schweizerisches Recht.
Ennetbaden, 1. Januar 2013
BSC AG

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